Kundeninformation
Am 1. August 2017 ist die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten.
Stofflich verwertbare Abfälle müssen jetzt getrennt gesammelt werden, um somit das Recycling zu fördern. Dies führt für gewerbliche Abfallerzeuger zu erweiterten Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.
Weitere Infos hierPortfolio
Verwertung, Abfallberater
Wir entsorgen und verwerten Ihren Abfall fachgerecht und umweltfreundlich. Dabei kommt es besonders darauf an, dass Ihr Abfall bestimmten Kriterien entspricht.
Um eine reibungslose Entsorgung bzw. Verwertung Ihrer Abfälle sicherzustellen, klicken Sie einfach auf die in Frage kommende Abfallart; dort erhalten Sie zusätzliche Informationen zu der gewählten Abfallart und welche Abfallstoffe in den Container gehören und welche nicht.
Bauschutt gemischt (nicht recyclingfähig)
Bauschutt gemischt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien in vermischter Form oder sortenrein.
Bitte beachten Sie auch die neue Gewerbeabfallverordnung!
Das darf rein:
- Beton
- Fliesen
- Keramik (Waschbecken und Toilettenschüsseln)
- Natursteine
- Schiefer
- Ziegel
Das darf nicht rein:
- Asphalt
- Gipsplatten
- Glas
- Holz
- Kunststoffe (wie z. B. Kanister oder Eimer)
- Metalle
- Nicht verwendbarer Bauschutt (Ytong, Bims, ...)
- Tapeten
- Sauerkrautplatten
- Strohmatten
- Styropor
- Dachpappe
- Farbeimer
- Lackdosen
- Eternitplatten
- Mineralfaserwolle
- Kantenlänge >50cm
- Restmüll
Betonschutt (recyclingfähig)
Das darf rein:
- Beton
- Naturstein
- Metalle (bedingt durch Stahlbeton)
Das darf nicht rein:
- Fliesen
- Keramik (Waschbecken und Toilettenschüsseln)
- Schiefer
- Ziegel
- Asphalt
- Gipsplatten
- Glas
- Holz
- Kunststoffe (wie z. B. Kanister oder Eimer)
- Metalle
- Nicht verwendbarer Bauschutt (Ytong, Bims, ...)
- Tapeten
- Sauerkrautplatten
- Strohmatten
- Styropor
- Dachpappe
- Farbeimer
- Lackdosen
- Eternitplatten
- Mineralfaserwolle
- Kantenlänge >50cm
- Restmüll
Ziegelschutt (recyclingfähig)
Das darf rein:
- Reiner Ziegelschutt
- Ziegelmauerwerk
Das darf nicht rein:
- Schornsteine
- Beton
- Fliesen
- Keramik (Waschbecken und Toilettenschüsseln)
- Natursteine
- Schiefer
- Asphalt
- Gipsplatten
- Glas
- Holz
- Kunststoffe (wie z. B. Kanister oder Eimer)
- Metalle
- Nicht verwendbarer Bauschutt (Ytong, Bims, ...)
- Tapeten
- Sauerkrautplatten
- Strohmatten
- Styropor
- Dachpappe
- Farbeimer
- Lackdosen
- Eternitplatten
- Mineralfaserwolle
- Kantenlänge >50cm
- Restmüll
Asphalt oder Straßen-aufbruch (teerfrei)
Asphalt oder Straßenaufbruch fällt je nach Art der Baumaßnahme als Fräsgut oder grobstückig als " Scholle " an. Der teerfreie Asphalt wurde mit Bitumen auf Erdölbasis als Bindemittel hergestellt und gilt als unschädlich. Dieses ist anhand einer speziellen Analytik nachzuweisen, damit der Abfall wiederverwertet werden kann. Er findet nach der Behandlung in einem Mischwerk seinen Einsatz in der Produktion von Asphalt oder kann als Straßenunterbaumaterial verwandt werden.
Das darf rein:
- Asphaltaufbruch (teerfrei)
- Gussasphaltplatten
- Straßenaufbruch (bituminös)
Das darf nicht rein:
- Asphalt (teerhaltig)
- Bauschutt
- Dachpappe
- Metalle
- Mineralwolle
Asphalt oder Straßen-aufbruch (teerhaltig)
Asphalt oder Straßenaufbruch fällt je nach Art der Baumaßnahme als Fräsgut oder grobstückig als " Scholle " an. Der teerhaltige Asphalt wurde mit Teer als Bindemittel hergestellt und beinhaltet krebserzeugende PAK`s ( Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ), sowie Phenole und ggf. Anteile von Asbestfasern. Er gilt als gesundheitsschädlich und ist daher als " gefährlicher " Abfall im Sinne des Abfallrechts anzusehen und demzufolge " überwachungsbedürftig ". Im Rahmen einer speziellen Analytik sind vor der Entsorgung die jeweiligen Parameter nachzuweisen und mittels Gutachten zu beschreiben. In der Regel fällt er bei Baumaßnahme an Straßen " älterer " Baujahre an, da der Einsatz von Teer bei neuen Baumaßnahmen nicht mehr erlaubt ist. Die weitere Beseitigung erfolgt über Deponien oder im Rahmen einer Verwertungsmaßnahme in geeigneten HGT- Anlagen.
Das darf rein:
- Bitumengemische
- Straßenaufbruch
Das darf nicht rein:
- Bauschutt
- Betonsteine
- Metalle
- Mineralwolle
Erdaushub / Bodenaushub
Erdaushub/Bodenaushub besteht aus natürlich gewachsenem oder bereits verwendetem Boden, Mutterboden, Tonboden, Lehmboden, Sandboden, etc. ohne schädliche Anhaftungen.
Das darf rein:
- Grasboden (ohne Grasnarbe)
- Lehm
- Mutterboden
- Sand
- Tonboden
Das darf nicht rein:
- Asphalt
- Beton
- Boden (verunreinigt, z. B. durch Öle o. Fette)
- Holz
- Mauerwerk
- Organik (organische Anteile)
- Steine
- Ziegel
Asbestzementabfall
Asbesthaltige Baustoffe als zementgebundener Baustoff (z. B. Dach- und Fassadenplatten, Eternitplatten, Blumentröge, Formteile, Fensterbänke) sind sogenannte gefährliche Abfälle und müssen gesondert entsorgt werden. Hierfür gelten besondere Vorschriften und spezielle Entsorgungswege. Bei Asbest besteht ähnlich wie bei Mineralfaser die Gefahr, dass freiwerdende Fasern Haut, Augen und Atemwege reizen können und beim Einatmen in die Lunge dort krebserzeugend wirken können. Die Asbestzementabfälle sind als unbeschädigte Platten vollständig in Polyäthylenfolie mit einer Mindeststärke von 0,2 mm einzupacken. Die Folienstöße sind mit Verpackungsband vollflächig zu verkleben (entfällt bei Gebrauch von Plattenbigbags). Die maximale Stapelhöhe der Asbestzementplatten beträgt 1 m, wobei das Gewicht einer Palette maximal 1,0 to betragen darf. Diese Stapel sind auf Paletten zu stapeln. Die Paletten werden nicht ersetzt. Bruchstücke füllen Sie bitte in Foliensäcke (Mindeststärke 0,2 mm) oder in Big-Bags.
Das darf rein:
- Dach- und Fassadenplatten
- Eternitplatten
- Blumentröge
- Formteile
- Fensterbänke
Das darf nicht rein:
- Dachpappe
- Gips- und Porenbeton
- Kabel
- Kunststoffe (wie z. B. Kanister oder Eimer)
- Sonstige Abfälle
Dämmwolle
Asbesthaltige Baustoffe, ob als zementgebundener Baustoff ( z.B. Dachplatte ) oder in der Dämmung als künstliche Mineralfaser fallen heute in der Regel überwiegend bei Sanierungsmaßnahmen im Altbaubereich an.
Die Demontage darf nur von ausgebildeten
Fachleuten gem. den Vorgaben der TRGS
erfolgen. Asbesthaltige Baustoffe sind als
gesundheitsschädlich, und damit als
gefährlicher Abfall eingestuft.
Der Anteil an lungengängigen, kleinfaserigen
Inhalten, die besonders beim Brechen der
Plattenware entstehen können, schädigen die
Lunge und gelten als krebserzeugend.
Aufgrund des akuten Gefährdungspotentials sind auch an die Entsorgung besondere Anforderungen gestellt. Der Abfall muss in reißfesten und staubdichten Säcken verpackt werden.
Das darf rein:
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Heizkesseldämmung
- Rohrdämmung
Das darf nicht rein:
- Dachpappe
- Gips- und Porenbeton
- Kabel
- Kunststoffe (wie z. B. Kanister oder Eimer)
- Sonstige Abfälle
Rigips / Gipskarton
Gipskarton / Rigips fällt in der Regel beim Innenausbau (Trockenbau) an. Je nach Menge ist ggf. eine getrennte Sammlung und Entsorgung von Rigips/ Gipsabfällen sehr wirtschaftlich und deshalb empfehlenswert. Allerdings gilt es hierbei auf die richtige Trennung der dann reinen Rigips/Gips-Fraktion zu achten.
Bei Nichtbeachtung müssen die nicht sortenreinen Anteile als Baumischabfall entsorgt werden. Gipsabfälle müssen frei von sonstigen Fraktionen sein, das heißt ggf. anhaftende Dämmung, Holzunterkonstruktionen oder auch metallische Anhaftungen müssen ausgeschlossen sein, da dieser Stoffstrom in speziellen Anlagen verarbeitet wird und der anfallende Gips als Baustoff weiter verwendet wird.
Das darf rein:
- Gipskartonreste
- Gipsplatten
Das darf nicht rein:
- Bauschutt
- Erde & Boden
- Holz
- Isoliermaterial
- Kabel
- Metalle
- Steckdosen
Altholz / naturbelassen A I
Gebrauchte Altholzabschnitte und Reste, die nur naturbelassen, ohne Verunreinigungen, also sortenrein anfallen und vorweg ausschließlich mechanisch behandelt worden sind, werden der Altholzqualität A I zugeordnet. Hier handelt es sich zum Beispiel um Einwegpaletten, Obstkisten, Kabeltrommeln, Schalbretter, u. ä. ohne Beschichtungen mit Lacken, Lasuren oder Holzschutzmitteln. Althölzer dieser Kategorie finden z. B. weitere Verwendung in der Spanplattenindustrie oder auch in Biomassekraftwerken.
Das darf rein:
- Holz (naturbelassen) ohne Verunreinigungen durch Anstriche oder Lackierungen o. ä.
- Kabeltrommeln
- Paletten
Das darf nicht rein:
- Brandholz
- Holzfenster
- Holzgartenhaus
- Holzzaun
- Imprägnierte Hölzer (Garten- und Landschaftsbau)
- Konstruktionshölzer für tragende Teile
- Jägerzäune Eisenbahnschwellen
- kontaminierte Hölzer
Altholz / Bauholz gemischt A II - A III
Altholz wird heute nach einer aufwendigen Aufbereitung einer Verwertung zugeführt. Unbehandelte Hölzer, z. B. Paletten, ersetzen in vielen Bereichen das Frischholz. Dagegen können behandelte Hölzer in modernen Heizkraftwerken als Ersatz von Gas, Öl und Kohle zur Erzeugung von Strom und Wärme eingesetzt werden. Holz hat als Brennstoff eine 100 % ausgeglichene Kohlendioxydbilanz, schont somit unsere Luft und Atmosphäre. Natürliche Ressourcen werden somit geschont.
Das darf rein:
- Bauholz
- Dielen & Böden (aus Innenausbau)
- Holz (naturbelassen)
- Holzmöbel
- Paletten
- Spanplatten
Das darf nicht rein:
- Brandholz
- Holzfenster
- Holzgartenhaus
- Holzzaun
- Imprägnierte Hölzer (Garten- und Landschaftsbau)
- Konstruktionshölzer für tragende Teile
Altholz A IV
Gebrauchte Altholzabschnitte und Reste, die gefährliche Stoffe enthalten werden der Altholzqualität A IV zugeordnet. Hier handelt es sich zum Beispiel um Althölzer und Konstruktionshölzer, die mit Holzschutzmittel oder Stoffen mit gleichwertiger Schadstoffbelastung behandelt worden sind. Das sind z.B. Außenfenster/- türen, Bahnschwellen und Telegraphenmasten. Althölzer dieser Kategorie gelten als gefährlicher Abfall und werden überwiegend thermisch behandelt. Je nach Menge und Anfallstelle ist die Verwendung besonderer Nachweisdokumente erforderlich.
Das darf rein:
- Bahnschwellen
- Dachsparren
- Holzfenster
- Holzgartenhaus
- Holzzaun
- Imprägnierte Hölzer (Garten- und Landschaftsbau)
- Konstruktionshölzer für tragende Teile
Das darf nicht rein:
- Bauschutt
- Gipskarton
- Metalle
- Papier
- Pappe
Baustellen-abfall aus Neubau, Umbau und Abbruch
Baustellenabfall ist ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen.
Bitte beachten Sie auch die neue Gewerbeabfallverordnung!
Das darf rein:
- Bauholz
- Bauschutt
- Folien
- Gipskarton
- Holz
- Kabelreste
- Kunststoffe (wie z. B. Kanister oder Eimer)
- Metalle & Schrotte
- Teppichreste
- Tapetenreste
- Kabel und Rohre
- Strohmatten
- Kunststofffolien und leere Eimer
- Laminat
- Wannen und Duschbecken
- Verbundbaustoffe ohne gefährliche Anhaftungen
- Fermacellplatten (nicht asbesthaltig)
Das darf nicht rein:
- Altreifen
- Asphalt
- Batterien
- Hausmüll & Nassabfälle
- Klebereste
- Straßenaufbruch
- Abfälle mit gefährlichen Bestandteilen
- asbesthaltige Stoffe (Eternitplatten)
- Farben und Lacke
- Isolier- und Dämmstoffe (Mineralfaserwolle)
- Styropor
Gemischte Verpackungen
Gemischte Verpackungen stammen ursprünglich aus dem Bereich der Verpackung / Entpackung und beinhalten ein Gemisch bestehend aus Kunststoffen (Folien), Fässern und Kisten, Holz, Metallen u. ä. und eignen sich für die weitere Verwertung in einem separaten Sortierprozess, in dem die wertstoffhaltigen Fraktionen separiert werden.
Das darf rein:
- Folien
- Holz
- Kartonagen
- Kunststoffe (wie z. B. Kanister oder Eimer)
- Metalle
- Papier
- Pappe
- Styropor
- Umreifungsbänder
Das darf nicht rein:
- Bauschutt
- Erde & Boden
- Essensreste
- Flüssigkeiten & Pasten
- Organik (organische Anteile)
Gemischte Abfälle
Abfälle aus dem Bereich der Entrümpelung, d. h. altes Mobiliar, Holz, Kunststoffe (Plastik), Papiere, Metalle (Töpfe) und ähnliches. Die unterschiedlichen im Gemisch enthaltenen Abfälle werden im Nachgang sortiert und fraktionsweise einer stofflichen Verwertung zugeführt.
Bitte beachten Sie auch die neue Gewerbeabfallverordnung!
Das darf rein:
- Bettgestelle
- Bücher
- Fahrräder
- Fenster
- Gartenmöbel
- Holz
- Matratzen
- Möbel
- Pappkartons
Das darf nicht rein:
- Abfälle mit gefährlichen Bestandteilen
- Bauschutt
- Erde & Boden
- Gartenabfälle
- Kühlgeräte
Altpapier und Pappe
Altpapiere und Pappen sowie gebrauchte Kartonagen gehören zu den klassischen Abfällen zur Verwertung und finden ihren weiteren Einsatz, ggf. nach Sortierung, als Sekundärrohstoff in der Papierindustrie. Die Anzahl der anfallenden Qualitäten reicht von gemischten Altpapieren z. B. aus der Haushaltserfassung über sortenreine Zeitungen oder Zeitschriften bis hin zu Wellpappenabfällen aus der Verpackung und hochwertigen Abfällen von Papieren aus Druckereien. Jede einzelne Art hat ihre besonderen Ansprüche, die Grundlage für den nachfolgenden Einsatz im Recycling sind. Die Zuordnung findet über eine Sortenliste statt.
Wichtig in der Praxis ist eine Bereitstellung ohne papierfremde Bestandteile und unerwünschte Stoffe, wie z. B. Metalle, Plastik, Holz, etc.. Der weiterführende Zugang zur Papierindustrie findet in aller Regel durch das Ballieren der zuvor sortierten Altpapiere statt.
Das darf rein:
- Akten ohne Ordner
- Journalpapiere
- Kartonagen
- Kataloge
- Papier
- Pappe
- Schreibpapier bedruckt, unbedruckt
- Zeitungen
Das darf nicht rein:
- Folien
- Holz
- Metalle
- Styropor
- Umreifungsbänder
- Verbundstoffe (z. B. Kartonagen mit Folie)
- verschmutzte Pappen/Papiere
Folie PE/PP
Verpackungsfolien aus PE (Polyethylen) fallen in unterschiedlichen Bereichen an. Je nach vormaligem Einsatz variiert oftmals die anfallende Qualität in der Farbgebung.
Das Spektrum reicht von ausschließlich transparentem Material bis hin zu durchgängig bunten Folienqualitäten. Dabei entscheidet das farbliche Mischungsverhältnis über die zu erlösende Vergütung. Je transparenter desto wertvoller. Alles selbstverständlich in Abhängigkeit vom Mengenanfall, aber immer unter der Vorraussetzung ‚sauber, trocken und sortenrein‘ (ohne Störstoffe).
Auch landwirtschaftlich anfallende Folien sind in der Regel aus PE. Ob Silofolie, Ernteverfrühungsfolie, Spargelfolie oder Ballenstretchfolien - je nach Sauberkeit oder Verschmutzungsgrad lassen sich auch diese Abfälle verwerten.
Weitere stoff- und sortenreine Folien fallen aus der Anwendung der Lebensmittelverpackung an. Teilweise als reine PP (Polypropylen) -Folie oder auch mit nutzungsentsprechend eingearbeiteten Sperrschichten aus weiteren Kunststoffarten. Inwieweit hierzu werkstoffliche Verwertungsmöglichkeiten gegeben sind, lässt sich am Besten anhand eines Musters beurteilen.
Sprechen Sie uns hierzu gezielt bei Bedarf an. Eine Mischung aus beiden vorgenannten Qualitäten kann sich ungünstig auf die weitere Verwertung auswirken und ist je nach Art und Menge auszuschließen.
Das darf rein:
- PE-Folien aus Kunststoff (klar, bunt oder bedruckt)
- Schrumpfhauben
- Stretchfolie
Das darf nicht rein:
- Filme
- Folienfremde Anhaftungen
- Kunststoffe (wie z. B. Kanister oder Eimer)
- PP/PET Folien
- Prospekthüllen
- PVC Planen
- Styropor
- Umreifungsbänder
- verschmutzte Folie
Metalle und Schrott
Metalle und Schrotte - gemischt oder sortenrein - gehören zu den klassischen Wertstoffen, die schon immer einer stofflichen Verwertung zugeführt worden sind. Sie werden zur Produktion von Neuwaren eingesetzt.
Angebot und Nachfrage bei den Schrotten,
sowie Börsennotierungen im Metallbereich
bilden die Grundlage für marktgerechte
Vergütungen.
Je sortenreiner desto wirtschaftlicher in
Bezug auf die anstehende Gutschrift.
Das darf rein:
NE-Metalle
- Aluminium
- Kupfer
- Messing
- Blei
- Zink
- Edelstahl
FE-Schrott
- Mischschrott
- Schwerschrott
- Gussschrott
- Shreddervormaterial (SV)
Das darf nicht rein:
- Anhaftungen jeder Art
Altreifen
Alte PKW, LKW, Motorrad und Staplerreifen werden mit oder ohne Felge sortenrein, aber auch gemischt, übernommen. Nach Zerkleinerung werden die Reifen als Ersatzbrennstoff eingesetzt.
Das darf rein:
- LKW-Reifen
- Motorrad-Reifen
- PKW-Reifen
- Schlepper- & Treckerreifen
Das darf nicht rein:
- Sonstige Abfälle
Baum- und Strauchschnitt
Baumschnitt und Heckenschnitt bestehend aus Sträuchern, Ästen und Stämmen.
Das darf rein:
- Äste
- Baumschnitt
- Sträucher
- Stämme
Das darf nicht rein:
- Bauschutt
- Erde & Boden
- Fallobst
- Grasschnitt
- Imprägnierte Hölzer (Garten- und Landschaftsbau)
- Laub
- Stubben
- Unkraut
- Wurzeln
Grünschnitt
Gemisch aus Laub, Grasschnitt, Unkraut, Fallobst, Sträuchern zur Kompostierung.
Das darf rein:
- Laub
- Grasschnitt
- Fallobst
- Äste (bis 15 cm Aststärke)
- Baumschnitt
- Sträucher
Das darf nicht rein:
- Bauschutt
- Erde & Boden
- Imprägnierte Hölzer (Garten- und Landschaftsbau)
- Stubben
Pferdemist
Pferdemist als Dünger ist hervorragend geeignet, weil er einen sehr hohen Nährstoffgehalt hat, mit dem der Boden versorgt wird. Vor allem Stickstoff, Magnesium, Phosphat und Kalium werden durch den Pferdemist der Erde beigemischt.
Da Pferdemist eine hohe Wasserbindekraft hat, beugt dieser Dünger einer allzu schnellen Austrocknung des Bodens vor. Pferdemist eignet sich besonders gut, um schlechte Lehmböden aufzuwerten, indem der Boden durch Untermischen des Mists zusätzlich aufgelockert wird. Ein weiterer positiver Aspekt ist die Ansiedlung von Bodentierchen, die sich von diesem Mist ernähren und den Boden ein besseres Gleichgewicht geben. Auch der Säuregehalt, also der pH-Wert des Bodens, wird vermindert, die vorhandenen Keime im Mist erwärmen außerdem den Boden.
Wir verwerten Ihren Pferdemist landwirtschaftlich.
Das darf rein:
- Pferdemist
- Rindermist
- Schafmist
- Grasschnitt
- Laub
Das darf nicht rein:
- Stricke
- Halfter
- Stroh- oder Heunetze
- Silagefolie, -netze
- Sand
- Kies
- Sägespäne
- Müll